Schweigepflichtsentbindung und Einverständniserklärung
Um mit den in Ihren Reha-Prozess eingebundenen Ärzten, Kliniken, Behörden oder Arbeitgeber sprechen zu können, benötigen wir Ihr Einverständnis und bitten Sie oder gegebenenfalls Ihren Anwalt, eine Schweigepflichtentbindung auszufüllen.
Schweigepflichtserklärung (PDF 24KB)