Betriebliches Eingliederungsmanagement: Mehr als eine lästige Verpflichtung (Kirsten Rehage)

[…] Jeder Arbeitgeber hat die gesetzliche Verpflichtung, bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen seinen Mitarbeitenden ein BEM anzubieten. Wie genau das passieren soll, gibt der Gesetzgeber nicht vor. In manchen Firmen übernehmen der betriebsmedizinische Dienst und/oder eine der Personalabteilung angegliederte spezielle BEM-Abteilung eine zentrale Koordinationsrolle. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen geraten dabei aber schnell an Grenzen. Hier kann ein externes BEM die Lösung sein. […]