Mediationen über unser Servicecenter
Beide Seiten (Versicherung und Geschädigter mit seinem Rechtsanwalt) müssen im Vorfeld die Möglichkeit einer Mediation abstimmen. Sobald eine Einigung darin besteht, dass beide Seiten dazu bereit sind, kann ReIntra die Organisation übernehmen.
Dazu gehören:
- Terminabstimmung, Klärung welche Personen an der Mediation teilnehmen sollen
- Klärung des neutralen Ortes, an dem die Mediation stattfinden soll
- Auswahl geeigneter Räumlichkeiten für die Durchführung der Mediation
- Auswahl der Bewirtungsmodalitäten
- Suche der Mediatoren, die den gewünschten Termin übernehmen können
- Einladung aller Beteiligten
- Vorbereitung der schriftlichen Mediationsvereinbarung
- Die Mediatoren werden beide Seiten im Vorfeld des Termins kontaktieren. Hier können inhaltliche Aspekte bereits umrissen werden. Diese Telefonate dienen einem ersten Kennenlernen beider Seiten und zur Vorbereitung auf den Termin.
Die Terminabstimmung erfolgt in der Regel mit mindestens sechs teilnehmenden Personen und den Möglichkeiten der Austragungsstätte (meistens ein Tagungshotel).
Hierbei müssen Feiertagen sowie Regeltermine und Urlaubszeiten aller Teilnehmer berücksichtigt werden.
Sobald ReIntra beauftragt wird, dauert es nach unserer Erfahrung im Durchschnitt ca. 1-2 Monate, bis ein, für alle Teilnehmer annehmbarer, Mediationstermin gefunden ist.
Die Mitglieder des Mediatoren-Teams sind erfahrene Rechtsanwälte oder Richter, zugleich ist jeder von ihnen ausgebildeter und erfahrener Mediator.
Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Mediatoren.
Die Kosten der Mediation beinhalten das Honorar der beiden Mediatoren, Reisekosten und die Kosten für den Raum vor Ort sowie die Bewirtung.
Hinsichtlich der Kostenübernahme einigen sich die beiden Parteien im Vorfeld
Bei der Anbahnung und Organisation der Mediation erfolgt die Kontaktaufnahme zum Geschädigten grundsätzlich über seinen Rechtsanwalt.
Die Mediation wird grundsätzlich in Anwesenheit des Geschädigten mit seinem Rechtsanwalt geführt.
Bei der Erarbeitung der Einigung steht der Rechtsanwalt seinem Klienten beratend zur Seite.
Rechtsanwälte erhalten die Zusicherung des Versicherers hinsichtlich der vorbehaltlosen Übernahme einer 2,5-fachen Geschäftsgebühr und 1,5-fachen Einigungsgebühr gemäß Empfehlung der RA-Kammern. Die Zahlung der Gebühr ohne Abschläge erfolgt innerhalb 2 Wochen nach Abschluss der Mediation durch Einigung.
Der Rechtsweg bleibt auch nach einer Mediation offen.
Um eine hohe Qualität zu sichern führen wir Co-Mediation durch. In der Regel werden Sie in der Mediation durch einen Rechtsanwalt und einen Richter in der Konfliktlösung unterstützt.
Bereits vor dem Mediationstermin nehmen die Mediatoren telefonischen Kontakt zu den Parteien auf, um ein erstes Kennenlernen zu ermöglichen.
Mediation ist ein flexibles, aber strukturiertes Verfahren. Für den Ablauf sind die Mediatoren verantwortlich.
Pausen sind jederzeit möglich – zur Beratung oder Erholung. Teilkonferenzen und Einzelgespräche können hilfreich sein.
Der Tag der Mediation folgt einem stuckierten Ablauf:
1. | Eröffnungsphase | Die Mediatoren erklären den Ablauf des Verfahrens und beantworten Fragen. Sie weisen auf Einhaltung von Regeln hin, eine entsprechende Mediationsvereinbarung wird von allen Teilnehmern unterzeichnet. | |
2. | Bestandsaufnahme | Gemeinsam werden alle Themen zusammengetragen, die zu erledigen sind. Die Parteien haben die Möglichkeit, Ihre Sichtweise des Konflikts darzulegen. | |
3. | Interessenerforschung | Welche Interessen und Bedürfnisse haben die Parteien? Welche Beweggründe haben sie? | |
4. | Lösungen suchen und bewerten | Wie kann eine interessengerechte Lösung aussehen? Verschiedene Modelle einer Einigung werden erörtert. Am Ende erarbeiten die Medianten die beste Lösung. Anwalt und Mediatoren unterstützen dabei. | |
5. | Vergleich | Wenn man sich einig ist, kann die Vereinbarung sofort und rechtsverbindlich geschlossen werden. |
Link zum Download eines PDFs zum Thema: Was erwartet Sie bei einer Mediation
Ziel ist nicht, zu entscheiden, wer Recht hat, sondern den Parteien die Möglichkeit zu geben, selbst eine Lösung zu finden, die ihren Interessen und Bedürfnissen gerecht wird.
Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass in mehr als 80% der Fälle mit einer Einigung zu rechnen ist.
In einigen Fällen kann auch eine Teileinigung die optimale Lösung sein.
Auch in Fällen, in denen keine Einigung erzielt werden kann, wird durch die Mediation eine bessere Kommunikationsbasis gelegt. Eine spätere Einigung wird dadurch eher möglich.
- der Geschädigte/Versicherungsnehmer mit seinem Anwalt
- die Versicherung – in der Regel mit zwei Vertretern (wenn möglich mit einem Entscheider)
- zwei Mediatoren (Co Mediation) – alle Mediatoren sind im Hauptberuf Anwalt oder Richter
- weitere Personen können nach Absprache teilnehmen
In der Regel benötigen die Parteien einen Tag, um ein mögliches Ergebnis zu erarbeiten.
Die Festlegung der Startzeit richtet sich danach, wann die Teilnehmer den Austragungsort erreichen können. Hier hat sich bewährt, um 10:00 zu starten.
Die Dauer der Sitzung ist sehr individuell und von verschiedenen Punkten abhängig und kann zwischen 3 und 6 Stunden betragen.
Entscheidende Erfahrungen konnten die Mediatoren im Medizinrecht (externer Link) sammeln.
In unserer Tätigkeit greifen wir nun auch auf Erfahrungen aus dem Projekt in der KFZ-Haftpflicht (Link zum Projektabschlussbericht) zurück.
Haben Sie noch Fragen?
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Wie erreichen Sie uns?
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