Betriebliches Eingliederungs-Management
Der Gesetzgeber hat 2004 für langwierige Erkrankungen das Betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) gesetzlich verankert (§ 167 SGB IX): „Sind Beschäftigte* innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen.“
ReIntra bietet Unternehmen und den betroffenen Mitarbeitern fachliche Unterstützung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement an.
ReIntra und BEM
Oft sind es die gleichen Fragen, die sich im Rahmen des BEM stellen:
Kann die bisherige Tätigkeit trotz bzw. nach einer Erkrankung noch voll ausgefüllt werden?
Kann bzw. muss der bestehende Arbeitsplatz angepasst werden?
Kann auf einen anderen, leistungsgerechten Arbeitsplatz umgesetzt werden?
Welche Alternativen gibt es?
Mit all diesen Fragen sind wir von ReIntra seit über 25 Jahren täglich beschäftigt. Wir kümmern uns um Menschen, die durch Krankheit vor großen Problemen und Veränderungen stehen. Unser Team begleitet und betreut von der medizinischen bis zur beruflich-sozialen Wiedereingliederung.
Modulare Unterstützung
Nicht jede Arbeitsunfähigkeit, die länger als sechs Wochen dauert, ist automatisch ein komplexer Fall. Die Unterstützung durch ReIntra erfolgt deshalb modular:
ReIntra als fachlicher Ansprechpartner für betriebliche Akteure
- Prognostische Einschätzung und Klärung des Leistungsbildes
- Medizinische Zweitmeinung
- Recherche geeigneter medizinischer Maßnahmen
- Koordination mit Hilfsmittelausstattern
- Erstellung arbeitsplatzspezifischer Einarbeitungspläne
- Klärung beruflicher Alternativen
ReIntra als Partner im BEM-Prozess
- Der Arbeitgeber nimmt mit dem Arbeitnehmer Kontakt auf, informiert über das BEM-Angebot und holt dessen Zustimmung ein
- Erstgespräch von ReIntra mit dem erkrankten Arbeitnehmer, bei dem die Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Bei Bedarf Kontakt mit dem Betriebsarzt, der Arbeitnehmervertretung und ggf. der Schwerbehindertenvertretung
- Gemeinsames Entwickeln von Maßnahmen, welche die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit des Mitarbeiters erhalten
- Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe
- Bei fehlenden innerbetrieblichen Perspektiven Beratung zu Weiterbildung und ggf. Neuqualifizierung sowie Placement-Beratung
Qualitätssicherung
Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Firmen im Bereich BEM. Die Vorteile einer externen Unterstützung liegen dabei auf der Hand:
- Blick von Außen
- Erfahrenes Personal mit der notwendigen Fachexpertise sowohl im medizinischen als auch im berufskundlichen Bereich
- Aktivierung eines bundesweites Netzwerks im Bereich der Sozialversicherung und des Gesundheitswesens
- Neutralität und Objektivität
- Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben
Mit juristischem, medizinischem und berufskundlichem Expertenwissen unterstützt ein Beirat die Arbeit von ReIntra:
Prof. Dr. Roland Rixecker (Vorsitzender des Beirates)
Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes
Prof. em. Dr. Wolf Mutschler
Ehem. Direktor der Chirurgischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität München
Prof. Dr. Mathilde Niehaus
Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation, Universität zu Köln